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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

I     ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Rechtsform und Geltungsbereich

Die ConsultInFinance Daniel Hausherr (nachfolgend CIF) ist eine unabhängige, selbständige Einzelunternehmung nach schweizerischem Recht. Inhaber ist Daniel Hausherr, geb. 13.5.1968, von Thun BE. Sitz der CIF ist Volketswil ZH. Die CIF ist im Zürcher Handelsregister unter der Nummer CH-020.1.021.575-3 eingetragen.

Die CIF ist eine reine Beratungsfirma. Sie ist ausschliesslich im schweizerischen Rechtsraum und Territorium tätig. Ihre Dienstleistungen stehen allen Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Firmen mit hiesigem Sitz oder Niederlassungen offen.

Alle Dienstleistungen der CIF erfolgen ausschliesslich auf Honorarbasis.

Die CIF ist keine Finanzintermediärin gem. Geldwäschereigesetz (GWG). Sie betreibt weder das Bank-, Kredit-, Versicherungs-, Broker- oder Vermögensverwaltungsgeschäft noch vermittelt oder vertreibt sie Produkte dieser Branchen (nachstehend zusammenfassend Finanzlösungen genannt). Die CIF ist deshalb nicht der Aufsicht der FINMA unterstellt bzw. registrierungspflichtig.

 

Dienstleistungen

Die CIF erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Finanzplanung und Steuerberatung. Konkret sind dies:

  • Pensions- und Vermögensplanung
  • Private und berufliche Vorsorgeberatung
  • Steuerberatung und -planung
  • Beratung und Begleitung bei Wohneigentumsfinanzierung
  • Investitions-, Rendite- und Portfolioanalysen
  • Steuererklärungen, Kurzberatungen, Zweitmeinungen (Second Opinion) usw.

 

Beratungsziel

Das oberste Ziel der CIF es, ihre Mandanten in Finanz- und Steuerfragen qualitativ hochstehend zu beraten und so deren Interessen bestmöglich zu unterstützen.

 

Grundprinzipien: Objektiv – Neutral – Unabhängig

Um die Erfüllung der obigen Zielsetzung zu gewährleisten, orientiert sich die CIF an den Grundprinzipien der Objektivität, der Neutralität und der Unabhängigkeit.

Unter Objektivität wird verstanden, dass sich die CIF an Fakten orientiert. Alle Beratungen bewegen sich stets im geltenden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit absehbaren ökonomischen und rechtlichen Umfeld. Die CIF arbeitet nach allgemein anerkannten ökonomischen, mathematischen und beratungstechnischen Standards.

Neutralität bedeutet, dass die CIF sich im Beratungsprozess wertneutral positioniert und damit ihre Mandanten unvoreingenommen berät. Die CIF vertritt weder die Interessen einzelner Banken, Versicherer und anderer Anbieter von Finanzlösungen noch deren Statements und Meinungen, sondern vergleicht diese mit ihren eigenen Empfehlungen.

Beides kann nur gewährleistet werden, indem die CIF von der Finanzindustrie unabhängig ist. Gibt die CIF Empfehlungen für bestimmte Kategorien von Finanzlösungen ab, geschieht das rein aufgrund deren Notwendigkeit und Konzepttauglichkeit im Gesamtberatungsprozess.

 

II    DIE BERATUNG

Beratungsprozess

Der Beratungsprozess beginnt mit einem Orientierungsgespräch. Dieses hat die Zielsetzungen der Mandanten zum Thema und soll Notwendigkeit, Richtung und Umfang der Beratung festlegen. Die ersten 30 Minuten dieses Gesprächs sind kostenfrei, anschliessend kommt der zum Gesprächszeitpunkt gültige Honorarsatz pro rata zur Anwendung.

Die CIF erbringt ihre Dienstleistungen entweder in Paket- oder in individuell formulierter Auftragsform, letztere üblicherweise mit Kostendach. Für Details und Preise wird auf die Dienstleistungsübersicht, die Factsheets und auf www.consultinfinance.ch verwiesen. Alle publizierten Preise verstehen sich exkl. MWSt.

Der Beratungsauftrag beginnt mit der Unterzeichnung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (Einfacher Auftrag gem. OR 394 ff). Der Auftrag kann jederzeit von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Vorbehalten bleibt der Widerruf zur Unzeit (OR 404).

Sofern notwendig, erteilen die Mandanten der CIF eine schriftliche Beratungsvollmacht (nachstehend Vollmacht genannt), die es ihr ermöglichen, beratungsrelevante vertrauliche Daten direkt bei den beteiligten Instituten einzuholen. Diese Vollmacht erlischt spätestens mit der Beendigung des Beratungsauftrags.

Wenn nötig kann die CIF im Rahmen des Beratungsauftrags und nach Rücksprache mit den Mandanten notwendige Drittleistungen bei ihren Netzwerkpartnern oder anderen Spezialisten beziehen. Die damit verbundenen (Mehr-)Kosten werden den Mandanten offengelegt und ihnen separat, d.h. zusätzlich zum vereinbarten Honorar, weiterverrechnet.

Die Beratung endet mit der Aushändigung und Erläuterung des/der fertigen Plandokumente/s, anderer Schriftstücke (z.B. unterschriftsbereite Steuererklärung) oder abgeschlossener mündlicher Besprechung.

 

Honorierung

Das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar wird nach Beratungsabschluss fakturiert und ist innert 14 Tagen in bar oder per Überweisung (e-Banking oder Einzahlungsschein) zu begleichen. Es ist, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken zu entrichten.

 

III   DIE UMSETZUNG

Allgemeines

Unter Umsetzung wird die empfehlungskonforme Realisierung (Vornahme entsprechender Handlungen) verstanden. Entscheid, Ausführung und Verantwortung der Umsetzung liegen alleinig bei den Mandanten. Dabei sind sie in der Wahl allfälliger Umsetzungspartner (nachstehend Drittpartner genannt; z.B. Banken, Vermögensverwalter, Versicherungen, Notare etc.) völlig frei.

Die Umsetzung ist nicht Teil des Beratungsauftrags.

 

Beizug von Netzwerkpartnern der CIF

Die CIF arbeitet in allen Bereichen, die über ihr Kompetenzfeld hinausgehen, im Netzwerk mit bevorzugten Fachspezialisten zusammen (Netzwerkpartner, nachstehend Partner genannt). Namentlich sind dies Gebiete wie Rechtsberatung und -vertretung, Treuhand- und Bankdienstleistungen, Vermögensverwaltung, Personen-, Vermögens- und Sachversicherungen (Aufzählung nicht abschliessend). Die Formen der Zusammenarbeit der CIF mit ihren Partnern sind separat festgelegt und in ihrem Firmenprofil / Geschäftsmodell detailliert beschrieben.

Die Mandaten haben jederzeit die Möglichkeit, für einzelne oder alle Umsetzungen das Netzwerk der CIF zu beanspruchen. Über Art und Ausmass eines Beizugs allfälliger Partner im konkreten Fall entscheiden stets die Mandanten.

 

Beteiligung der CIF bei Geschäften im Netzwerkverbund (Anschlussgeschäfte)

Im Bereich der von einem oder mehreren Partnern bezogenen Dienstleistungen entsteht stets eine direkte Kundenbeziehung zwischen den Mandanten und dem/den jeweiligen Partner/n. Deren Honorierung und Fakturierung sowie die Modalitäten allfälliger Kommissionsgeschäfte werden stets zwischen Mandanten und Partner/n direkt vereinbart und abgewickelt.

Bei Bedarf wird die weitere Unterstützung seitens der CIF zwischen ihr, den Mandanten und den jeweiligen Partnern fallweise vereinbart. In diesem Fall liegt für die CIF ein sog. Anschlussgeschäft vor.

Bei jedem Anschlussgeschäft werden die Pflichten, Entschädigungen und allfälligen finanziellen Beteiligungen der CIF festgelegt. Dabei werden sowohl das entrichtete Beratungshonorar gem. Ziffer II als auch die zum Vereinbarungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Bestimmungen über die Offenlegung bzw. Erstattung allfälliger Kommissionen (Provisionen, Courtagen, Retrozessionen und ähnliche Rückflüsse) berücksichtigt.

 

IV   SORGFALT, DATENSCHUTZ UND HAFTUNG

Sorgfalt und Datenschutz

Die CIF erfüllt alle Beratungsaufträge mit grösstmöglicher Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund nachvollziehbarer und allgemeinverständlicher Grundsätze objektiv, neutral und unabhängig aus.

Alle Beratungsaufträge werden aufgrund der von den Mandanten direkt oder indirekt (Einholung durch die CIF mittels Vollmacht) zur Verfügung gestellten mündlichen und schriftlichen Informationen und Unterlagen erledigt. Diese werden von der CIF mit absoluter Diskretion und Verschiwegenheit behandelt und nur im Rahmen der Vollmacht an Dritte weitergegeben. Die CIF gewährleistet die Sicherheit dieser Informationen und trifft die erforderlichen Massnahmen.

Beratungsrelevante, vertrauliche Dokumente und Korrespondenz können persönlich ausgehändigt, auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden. Die Mandanten sind sich der Risiken insbesondere der elektronischen Übermittlung bewusst und können mittels Auftragsbestätigung die CIF von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang entbinden.

 

Haftung in der Beratung

Alle Beratungsaufträge erheben Anspruch auf Nachvollziehbarkeit und Wahrheit; im Rahmen der Auftragsvereinbarung (Beratungsschwerpunkte gemäss Paketbeschreibung oder individuell formulierte Planungsaufträge) auch auf grösstmögliche Vollständigkeit. Wenn nichts anderes vereinbart ist, umfassen sie immer eine Definition der Ziele, eine detaillierte Analyse der Ausgangslage, die Entwicklung von Lösungskonzepten und einen Massnahmenplan.

Die in den Beratungsdokumenten erstellten Szenarien, Berechnungen und Empfehlungen basieren zum einen auf von den Mandanten zur Verfügung gestellten Dokumenten und Informationen. Zum anderen werden nur die zum Planungszeitpunkt (Planungsphase und/oder -abschluss) geltenden (oder unmittelbar absehbaren) und anerkannten Usanzen und Rahmenbedingungen rechtlicher und wirtschaftlicher Natur verwendet.

Das Umsetzungsrisiko, d.h. die Konsequenzen aus der Umsetzung einzelner oder aller Empfehlungen obliegen den Mandanten. Ebenso tragen für Planänderungen, Umsetzungen, Massnahmen und daraus resultierende Konsequenzen, die entgegen oder abseits der Empfehlungen der CIF vorgenommen werden, alleinig die Mandanten die Verantwortung.

Für Umstände, die zum Planungszeitpunkt unbekannt oder nicht absehbar waren, die aber Konsequenzen auf die Empfehlungen bzw. deren Umsetzung gehabt hätten, schliesst die CIF im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung aus. Darunter fallen insbesondere (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Änderungen im rechtlichen Umfeld, insbesondere in den Bereichen Steuer-, Erb- und Zivilrecht
  • Veränderungen in den Finanz-, Versicherungs- und Immobilienmärkten
  • Fehlerhafte, unvollständige oder der CIF vorenthaltene Dokumente und Informationen seitens der Mandanten.
  • Erhebliche Änderungen der Lebensumstände, die der CIF nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden (z.B. Heirat, Trennung, Scheidung, Geburten, berufliche Neuorientierungen etc.)
  • Jedwede Art von Drittmeinungen, -beratungen oder -angeboten.

 

Haftung im Zusammenhang mit Netzwerkpartnern

Die CIF schliesst im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung für von ihren Netzwerkpartnern, deren Partnern, Anbietern von Finanzlösungen und allen weiteren direkt oder indirekt involvierten Parteien erbrachten Empfehlungen, Lösungen und Dienstleistungen aus.

 

V    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese AGB (Stand Januar 2014) sind Bestandteil jedes Beratungsauftrags. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden, gelten aber nicht rückwirkend; für jeden Mandanten gilt stets die Version zum Zeitpunkt des Beratungsauftrags. Im weiteren sind die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts anwendbar.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Parteien Volketswil / ZH.