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Illustration und Erläuterungen zur Wechselbeziehung der Vosorgerisiken.

Illustration: Wechselseitige Beziehung der VorsorgerisikenIllustration: Wechselseitige Beziehung der Vorsorgerisiken

 

 

 

 

 

 

ERLÄUTERUNGEN ZU EINIGEN AUSGEWÄHLTEN THEMEN

 

DIE DREIECKSBEZIEHUNG DER VORSORGERISIKEN

Das Thema «Vorsorge» ist das eigentlich umfassendste, gleichzeitig am schwierigsten zu definierende Gebiet innerhalb der Finanzplanung. In einem weit gefassten Kontext dienen alle möglichen finanziellen Massnahmen letztlich irgendwie dem Vorsorgegedanken. Beispielsweise tragen Steueroptimierungen zur Verbessung der Gesamtrendite eines Portfolios bei, was längerfristig zu mehr verfügbarem Vermögen und damit zu einer Verbesserung der finanziellen Reserven führt.

In einem engeren Blickwinkel kann unter dem Begriff «Vorsorge das Management kalkulierbarer Risiken im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögensbestandteilen verstanden werden. Dabei steht eher die versicherungstechnische Sicht im Vordergrund.

Wie auch immer man es definieren will: Unter dem Begriff «Vorsorge» befassen wir uns mit Einkommens– und Vermögensrisiken der grundsätzlichen Art, konkret mit der Sicherstellung des Erwerbseinkommens bzw. konsumierbaren Vermögens im Fall von Invalidität, Tod und Alter.

                    

Vorsorgen ist Risikomanagement..

 

EINE KURZE UMSCHREIBUNG DER VORSORGERISIKEN

Erwerbsunfähigkeit (Invalidität): Darunter verstehen wir das persönliche Einkommensrisiko bei andauernder, teilweiser oder vollständiger Invalidität. Diese wird definiert als medizinisch oder psychisch begründete Unfähigkeit, Erwerbseinkommen zu erzielen.

Alter: Das Risiko besteht darin, dass per Aufgabe der Erwerbstätigkeit zuwenig Ersatzeinkommen und konsumierbares Vermögen vorhanden ist, um den Ruhestand gemäss den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Diese «Kostenfalle» kann sich einerseits in einer massiven Einschränkung des Budgets bereits per Pensionierung äussern. Andererseits wird (im Jargon der Versicherer) vom sogenannten Überlebens- oder Langlebigkeitsrisiko gesprochen, d.h. man lebt länger als es die vorhandenen Guthaben und Renten bei angemessenem Lebenshaltungsbudget erlauben.

Tod: Durch den eigenen Tod fällt die einkommensmässige Versorgung der Angehörigen bzw. der unterstützten Personen per sofort und dauerhaft weg. Man spricht daher vom Versorgerrisiko. In manchen Fällen besteht zusätzlich auch ein Unternehmensrisiko, nämlich dann, wenn ein Unternehmen bzw. dessen Fortbestehen massgeblich vom Tod einer bestimmten Person abhängig ist.

                    

Einkommens- und Vermögensrisiken

 

EINZELDISZIPLINEN DER FINANZPLANUNG

Einkommensbezogene Dienstleistungen

  • Budgetplanung; Ermittlung der notwendigen Lebenshaltungskosten, Überschüsse und Defizite
  • Risiko-Vorsorgeberatung: Analyse der Einkommensrisiken bei vorübergehender oder dauernder Erwerbsunfähigkeit und Tod; Massnahmen zur Absicherung dieser Risiken
  • Finanzierung von Wohneigentum: Konzeption von passenden Hypothekar-, Tragbarkeits-, Absicherungs und Amortisationsmodellen
  • Steuerplanung: Ermittlung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten einzeln und/oder über eine längere Periode
  • Pensionsplanung: Ermittlung des Ruhestandsbudgets und möglicher Lücken, Vorbereitungen zu deren Vermeidung

 

Vermögensbezogene Dienstleistungen

  • Vermögensplanung: Analyse der Struktur des Gesamtvermögens hinsichtlich der geführten und/oder angestrebten Lebensweise, Aufdeckung und Minimierung möglicher diesbezüglicher Risiken
  • Pensionsplanung: Kapitalaufbau- und -konsumplanung hinsichtlich des Ruhestands
  • Anlageberatung und Vermögensverwaltung: Investitionen in verschiedene Anlageprodukte gemäss Anlegerprofil, aktive oder passive Verwaltung des Vermögens über eine längere Zeit
  • Nachlass- und Erbschaftsplanung: Konzeption und Errichten von güter- und erbrechtlichen Konstrukten (Verträge, Testamente, Legate, Stiftungen)
  • Steuerplanung: Ermittlung von steuerlichen Optimierungen hinsichtlich des Gesamtportfolios.